Frankreich erhöht Verbrenner-Malus auf bis zu 60.000 Euro - Sportwagen Adieu

...aber wäre das Telefonat im Telefon- Verlaufsprotokoll nicht nachweisbar bzw. in deinem Fall eben nicht :unsure:
 
Lieber Mario, das ist völlig egal!! Er kann ja auch Nachrichten gehört haben !!! Ich hatte mal einen ähnlichen Fall!! Man stoppte mich ! Sie haben Tel ….. Nö!!! Ich habe mein Diktiergerät abgehört und besprochen!! Ausserdem habe ich eine Freisprechanlage !!! Nun ja ! Ich zeigte den Herren mein Diktiergerät 😅Habe ich im Benz immer links in der Türablage bereit!!
Ich sagte noch ! Jetzt erwarten sie nicht das ich ihnen den Inhalt verrate 😇
Das war es dann!!! Im übrigen dürfen die Ordnungshüter ein Handy gar nicht verlangen oder sonst irgendwas!!! Nur wenn Gefahr in Verzug ist also ein Verdacht auch ein Verbrechen etc! Nur eine Hausdurchsuchung angeordnet durch den Staatsanwalt hat hier Wirkung! Ich empfehle jedem mal so ein Diktiergerät ins Auto zu legen !😝 Selbst die ganzen Berichte über Blitzerwarner nerven eigentlich!! Wer sein OOONO natürlich direkt aufs Amaturenfeld legt kann nur ein Idiot sein , zumal man es ins Handschuhfach legen kann weil es sich automatisch verbindet ! Na ja 😅Wenn es die Batterie zulässt !!! Aber selbst wenn dann löscht man eben die App ganz schnell. Diese Fragen der Polizisten wie Warndreieck etc. Dienen doch nur einer zusätzlichen Kontrolle und Schnüffelei!
My Home is my Casle! 😇👍
Post automatisch zusammengeführt:

Also !!! So ganz kann man es ja nicht glauben das ein Handy mal so auf dem Beifahrersitz liegt???!!! Mein Handy liegt fest gesichert in der Mittelkonsole etc!!! Meistens ist auch ein Ladekabel dran!Kenne eigentlich niemand,selbst meine Holde nicht, die ihr Handy mal bei der Fahrt auf den Beifahrersitz legen!!Könnte ja auch bei einer starken Bremsung in den Fussraum fallen. Aber gut 😝😂Es gibt ja ganz viele Menschen die ihr Handy beim Fahren auch in den Kofferraum legen oder am Spiegel festkleben 😂😂😂
Eigentlich eine gute Frage !!
Wer legt sein Handy während der Fahrt auf den Beifahrersitz???
Post automatisch zusammengeführt:

Ach ja 😇 eine Frage stellt sich noch bei mir !!!! Warum stellt man keinen Einspruch?? Ich führe gerade zwei Prozesse die im 4!!!!! Jahr sind Wegen Geschwindigkeitsüberschreitung!!! Ich muss sagen Habe einen Mega Anwalt der nichts anderes als diese Geschichten macht ! Er zaubert echt die unglaublichsten Dingen aus dem juristischen Hut! Bei mir geht es inzwischen um zweimal 2 Punkte !!! Und Abgabe des FS! Die Abgabe können wir inzwischen abhaken da mehr als zwei Jahre Prozess geführt wurden. Die sogenannte Erziehungswirkeit ist nicht mehr gegeben!!! Ich bin da weiterhin sehr gespannt. Also!!! Wer eine Rechtschutzvers hat sollte generell Einspruch einlegen!!! Alles andere wäre ja ein Zugeständnis!!!
 
Zuletzt bearbeitet:
...jetzt weichen wir zwar vom Thema ab (sorry Steve)- aber es interessiert mich schon:
Ich darf also mein Handy nicht offen ins Fahrzeug legen- egal ob in der (gesicherten) Mittelkonsole oder auf den Beifahrersitz,
weil sonst der Verdacht besteht bzw. unterstellt wird, dass ich es (als Fahrer während der Fahrt) auch benutze?
Warum bauen die Hersteller dann Ladetechniken in die Mittelkonsole (vielleicht hat es GM deshalb bei der C8 in den Wasserfall- also HINTER den Fahrer- verbaut, damit er es nicht nutzen kann... 🥴) ?
Das mit dem Thema "Blitzer- App etc. hatten wir ja schon an anderer Stelle...
 
Lieber Mario😇Also klar darf man es !! Man kann sich auch einen Pickel von der Beifahrerin bei 200 ausdrücken lassen !!! 😂😂😂😂Aber ich kenne niemand der sein Handy auf den Beifahrersitz legt währten der Fahrt!? Nein!! Es ist nicht verboten sein Handy auf den Beifahrersitz zu legen 😂Macht aber kein Sinn!! Sorry !
 
Steht doch eindeutig im §23:
(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn 1.
hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2.
entweder a)
nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b)
zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.
Geräte im Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder. Handelt es sich bei dem Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, um ein auf dem Kopf getragenes visuelles Ausgabegerät, insbesondere eine Videobrille, darf dieses nicht benutzt werden. Verfügt das Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, über eine Sichtfeldprojektion, darf diese für fahrzeugbezogene, verkehrszeichenbezogene, fahrtbezogene oder fahrtbegleitende Informationen benutzt werden. Absatz 1c und § 1b des Straßenverkehrsgesetzes bleiben unberührt.
Dazu zählt mMn auch ein Diktiergerät.
 
Zuletzt bearbeitet:
...vielen dank Christian- das kannte ich so noch nicht (y)
Das gefällt mir besonders gut und stelle ich mir gerade bildlich vor (so mit einer Sony VR- Brille im Straßenverkehr fahren) :ROFLMAO::
"...um ein auf dem Kopf getragenes visuelles Ausgabegerät, insbesondere eine Videobrille, darf dieses nicht benutzt werden."

Andererseits spricht in diesem Paragraphen aber so gar nichts gegen die Benutzung z.B. der Blitzer- App, oder? :unsure:
Aber wahrscheinlich wird dies wiederum an anderer Stelle ausgeschlossen...
 
...ach ja- da haben wir es ja:
(1c) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte). Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden.

...das ganze natürlich ohne Begründung 🥴
Pickel dürfen ausgedrückt, eine Bratwurst gegrillt und der Kopf in den Schoß gelegt werden (sorry für das Niveau)- aber vor Gefahren (und wie an anderer Stelle bescrieben ist so ein "Blitz" für mich eine große Gefahr...🤥) darf nicht gewarnt werden...
 
Oben