C8F Tag & Nacht - Die Laberecke

...ich verstehe den Ansatz dieser möglichen Regelung in Italien nicht ganz- zumal es unabhängig vom Einkommen geregelt werden könnte :unsure:
In D würde doch (leider) eher anders argumentiert werden:
KFZ- Steuern für Senioren erhöhen, damit sie möglichst den Lappen freiwillig abgeben oder zumindest kein Auto mehr fahren, um keine Gefahr mehr auf der Straße zu sein...:mad:

Ein ganzer Artikel, der am Ende selber nicht weiß ob es so eine Regelung überhaupt gibt. Das nennt man dann wohl verschenkte Lebenszeit :unsure:
 
...ist mir bewusst, Steve, dass kein Ergebnis im Artikel vermerkt ist.
Es geht mir mehr um den Denkanstoss und eine mögliche zu führende Diskussion in unserem Wirkungskreis.

Ich kann mir solche "verschenkte- Lebenszeit- Beiträge" aber auch gerne sparen- es findet ja genügend und interessanter anderer Austausch,
v.a. der "alteingesessenen/ verdienten" Mitglieder, hier statt...
 
...ist mir bewusst, Steve, dass kein Ergebnis im Artikel vermerkt ist.
Es geht mir mehr um den Denkanstoss und eine mögliche zu führende Diskussion in unserem Wirkungskreis.

Ich kann mir solche "verschenkte- Lebenszeit- Beiträge" aber auch gerne sparen- es findet ja genügend und interessanter anderer Austausch,
v.a. der "alteingesessenen/ verdienten" Mitglieder, hier statt...
Entschuldige, Mir ging es nicht darum dass du es gepostet hast. Die Idee dahinter ist interessant und diskussionswürdig. Ich finde es nur etwas traurig wie niedrig die Qualitätsansprüche von AMS an ihre Veröffentlichungen ist, dass sie so etwas ergebnislos öffentlich stellen, da es doch als Journalist sicherlich machbar sein sollte eine Quelle aus Italien dazu zu finden oder gar zu befragen 😅
 
(y)Jow Steve - sowohl das Erstellen als auch das Lesen ! Ein Glas Wein auf dem Sofa mit hochgelegten Beinen bringt da wohl mehr.
Komisch dass das in dieser Form bei Presse, Funk und Fernsehen immer größere Ausmaße annimmt.
Manchmal bin ich den ganzen Kram mit den Eventualitäten echt über🤮
Ich glaube weil vorhandene Fakten nicht ausreichen um Sendezeiten oder Presseseiten zu füllen, berichtet man über solchen Schmarrn oder
versucht mit aus der Luft gegriffenen Hiobs-Prognosen die Leute verrückt zu machen.
Leider betrifft das mittlerweile fast alle Bereiche- vom Wetter über Klima bis Wirtschaft und Politik.
Sorry - bin abgeschweift - aber ist ja die Laberecke 🍻:c8diddy:🍻
 
ist Ground Effect Beleuchtung bei uns zulässig,... da steckt das Wort zu"lässig" drin ;)
In Deutschland ist eine Unterbodenbeleuchtung (Ground Effect Lighting) im Straßenverkehr generell nicht erlaubt.

Hier sind die wichtigsten Fakten:
  • Verstoß gegen die StVZO: Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und die ECE-Regelung R48 schreiben vor, welche Beleuchtungseinrichtungen an einem Fahrzeug erlaubt sind. Da Unterbodenbeleuchtung dort nicht aufgeführt ist, ist sie unzulässig.
  • Gefährdung/Ablenkung: Das Licht gilt als Ablenkung für andere Verkehrsteilnehmer und wird als Gefährdung eingestuft.
  • Betriebserlaubnis erlischt: Durch den Anbau kann die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen, was zu Bußgeldern und Problemen beim TÜV führen kann.
  • Ausnahme (Einstiegsbeleuchtung): Als "Einstiegsbeleuchtung" kann eine solche Beleuchtung im Stand zulässig sein, wenn sie nur bei geöffneten Türen leuchtet und bei Fahrt ausgeschaltet ist.

    Es wird dringend davon abgeraten, eine Unterbodenbeleuchtung während der Fahrt zu betreiben.
 
In Deutschland ist eine Unterbodenbeleuchtung (Ground Effect Lighting) im Straßenverkehr generell nicht erlaubt.

Hier sind die wichtigsten Fakten:
  • Verstoß gegen die StVZO: Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und die ECE-Regelung R48 schreiben vor, welche Beleuchtungseinrichtungen an einem Fahrzeug erlaubt sind. Da Unterbodenbeleuchtung dort nicht aufgeführt ist, ist sie unzulässig.
  • Gefährdung/Ablenkung: Das Licht gilt als Ablenkung für andere Verkehrsteilnehmer und wird als Gefährdung eingestuft.
  • Betriebserlaubnis erlischt: Durch den Anbau kann die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen, was zu Bußgeldern und Problemen beim TÜV führen kann.
  • Ausnahme (Einstiegsbeleuchtung): Als "Einstiegsbeleuchtung" kann eine solche Beleuchtung im Stand zulässig sein, wenn sie nur bei geöffneten Türen leuchtet und bei Fahrt ausgeschaltet ist.

    Es wird dringend davon abgeraten, eine Unterbodenbeleuchtung während der Fahrt zu betreiben
was ist den bei uns überhaupt erlaubt, könnte man den das ganze nicht mit dem Z Button verbinden :p
 
Nach langen Überlegungen war mir das ganze Risiko rund um das Getriebe einfach zu groß. Entsprechend habe ich heute früh spontan den Deal vom befreundeten Autohaus angenommen und meine Corvette abgegeben und den M2, der genau in einer Farbe die ich gut finde frisch ankam, als Alternative mitgenommen. Ja, ist leider kein Ami und kein V8, aber dafür habe sogar noch gut Geld rausbekommen beim Eintausch und Spaß macht er dann doch ordentlich

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...mach` aber wenigstens noch die silbernen Streifen und einen größere Heckspoiler drauf, Steve :ROFLMAO:
Und falls Kühlerschutzgitter verbaut werden müssen, weißt du ja, wo du mich findest...(y)
 
Mario - gruselig - das mit den Streifen und dem Heckspoiler hatte ich gerade schon eingetippt :ROFLMAO: Zwei Doofe - ein Gedanke 🫣🍺
 
Nach langen Überlegungen war mir das ganze Risiko rund um das Getriebe einfach zu groß. Entsprechend habe ich heute früh spontan den Deal vom befreundeten Autohaus angenommen und meine Corvette abgegeben und den M2, der genau in einer Farbe die ich gut finde frisch ankam, als Alternative mitgenommen. Ja, ist leider kein Ami und kein V8, aber dafür habe sogar noch gut Geld rausbekommen beim Eintausch und Spaß macht er dann doch ordentlich

Anhang anzeigen 27320
:oops:solche Scherze macht man nicht einmal am ersten des Aprils:oops:







:ROFLMAO:der war aber echt gut Steve, da erstarrt einem das Blut in de Arteerien:ROFLMAO: Chef vom Forum steigt aus und macht einen auf Bee Emm Wehhhh ohwee
 
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